Antisemitismus muss mit allen gebotenen staatlichen Mitteln, aber auch mit zivilgesellschaftlicher Unterstützung bekämpft werden, um seine Ausbreitung zu verhindern, Rechtssicherheit herzustellen und ein friedliches Zusammenleben zu ermöglichen.
Die Antisemitismusbeauftragten der (General-) Staatsanwaltschaften haben insbesondere folgende Aufgaben:
- Zentrale/r Ansprechpartner/in für von antisemitischen Straftaten betroffene Personen, für jüdische Einrichtungen, für andere Behörden und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihrer Behörden in allen Angelegenheiten der Strafverfolgung antisemitischer Straftaten
- Vernetzung und Kooperation mit den Institutionen und Organisationen des jüdischen Lebens sowie zivilgesellschaftlichen Einrichtungen, die sich mit der Bekämpfung von Antisemitismus befassen
- Förderung einer einheitlichen Sachbehandlung bei der Bearbeitung von antisemitischen Straftaten.
Die Antisemitismusbeauftragte bei der Generalstaatsanwaltschaft Köln ist Oberstaatsanwältin Hake.
Sie kann wie folgt erreicht werden:
Telefon: 0221 7711 481
E-Mail: Antisemitismusbeauftragte@gsta-koeln.nrw.de
Im Falle einer Kontaktaufnahme per E-Mail beachten Sie bitte den Hinweis zum Mailverkehr in Rechtssachen.
Unterstützung erhalten von antisemitischen Straftaten betroffene Personen insbesondere auch hier:
Antisemitismusbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen
Sylvia Löhrmann
https://www.antisemitismusbeauftragte.nrw
RIAS NRW
- Meldestelle in Trägerschaft des Vereins für Aufklärung und demokratische Bildung e.V. -
https://www.report-antisemitism.de/rias-nrw