Öffnungszeiten:
Die Generalstaatsanwaltschaft ist im Gebäude des Oberlandesgerichts Köln untergebracht, das an folgenden Tagen für Sie geöffnet ist:
Montag bis Freitag: von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Sprechzeiten:
Unabhängig von den Öffnungszeiten sind durch die flexible Arbeitszeit folgende Sprechzeiten zu beachten:
Montag bis Donnerstag: von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag: von 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr
Vor und nach den angegebenen Sprechzeiten sind nicht alle Geschäftstellen besetzt und für Sie erreichbar. Vereinbaren Sie gegebenenfalls telefonisch einen Termin !
Hinweise:
- An Samstagen erfolgt eine Öffnung nur anlässlich mündlicher Prüfungen für das juristische Staatsexamen, nicht jedoch für den allgemeinen Publikumsverkehr.
- An Sonn- und Feiertagen bleibt das Gebäude geschlossen.