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Pressemitteilung
Datum: 19.03.2020
Generalstaatsanwaltschaft Köln stellt die Wahrnehmung ihrer Kernaufgaben weiter sicher
Vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklung der Corona-Pandemie hat die Generalstaatsanwaltschaft Köln die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um die Ansteckungsgefahr im Dienstbetrieb zu minimieren. Ungeachtet dessen bleibt die Funktionsfähigkeit der Behörde selbstverständlich aufrechterhalten. Dies gilt insbesondere für die Bearbeitung eilbedürftiger Verfahren, wie z.B. Haftbeschwerden, Haftprüfungsverfahren und Rechtshilfeangelegenheiten.
Ab dem 19.03.2020 gilt zunächst Folgendes:
Verzicht auf vermeidbaren Publikumsverkehr
Der Publikumsverkehr in dem Dienstgebäude am Reichenspergerplatz 1 wird, soweit er die Generalstaatsanwaltschaft betrifft, auf das Nötigste beschränkt. Es wird gebeten, Anträge und andere Anliegen nur noch schriftlich per Post, Hausbriefkasten, E-Mail oder Telefax zu übersenden. Von persönlichen Vorsprachen ist grundsätzlich abzusehen. Eine Betretungserlaubnis kann nur im Ausnahmefall und dann nur innerhalb der Sprechzeiten des Oberlandesgerichts (aktuell: Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr) erteilt werden.
Personen,
• die Symptome einer Corona-Erkrankung zeigen oder
• innerhalb der jeweils letzten 14 Tage persönlich Kontakt mit einer Corona-infizierten Person hatten oder
• sich innerhalb der jeweils letzten 14 Tage in einem Corona-Risikogebiet nach der aktuellen Definition des Robert-Koch-Instituts aufgehalten haben,
ist der Zutritt und Aufenthalt im Dienstgebäude unter Wahrnehmung des Hausrechts verboten.
Beschränkung des internen Dienstbetriebs
Im Übrigen wird der Dienstbetrieb der Generalstaatsanwaltschaft Köln aufrechterhalten. Die Anwesenheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Dienstgebäuden wird reduziert, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Ein Teil der Aufgaben wird am häuslichen Arbeitsplatz erledigt.