Generalstaatsanwaltschaft Köln

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Öffnungszeiten

Sprech- und Öffnungszeiten der Generalstaatsanwaltschaft.
Sprech- und Öffnungszeiten


Öffnungszeiten:

Die Generalstaatsanwaltschaft ist im Gebäude des Oberlandesgerichts Köln untergebracht, das an folgenden Tagen für Sie geöffnet ist:

Montag bis Freitag:       von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr


Sprechzeiten:

Unabhängig von den Öffnungszeiten sind durch die flexible Arbeitszeit folgende Sprechzeiten zu beachten:

Montag bis Donnerstag:   von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag:                               von 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr

Vor und nach den angegebenen Sprechzeiten sind nicht alle Geschäftstellen besetzt und für Sie erreichbar. Vereinbaren Sie gegebenenfalls telefonisch einen Termin!


Hinweise:

  • An Samstagen erfolgt eine Öffnung nur anlässlich mündlicher Prüfungen für das juristische Staatsexamen, nicht jedoch für den allgemeinen Publikumsverkehr.
  • An Sonn- und Feiertagen bleibt das Gebäude geschlossen.
  • Bitte beachten Sie, dass auch zu Ihrer Sicherheit am Eingangsbereich Personen- und Gepäckkontrollen durchgeführt werden. Planen Sie dies bitte bei Ihrem Besuch mit ein.
  • Schriftstücke können auch außerhalb der Sprech- und Öffnungszeiten fristgerecht abgegeben werden.
    Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter Nachtbriefkasten.

 


 

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