Die Zuständigkeiten und der Aufbau einer Generalstaatsanwaltschaft.
Eine Generalstaatsanwaltschaft hat mehrere unterschiedliche Aufgaben:
Zum einen ist sie im Bereich der Rechtspflege unter der Bezeichnung "Generalstaatsanwaltschaft" tätig. Außerdem erledigt sie unter der Bezeichnung "Der Generalstaatsanwalt" als Mittelbehörde Verwaltungsaufgaben.