Generalstaatsanwaltschaft Köln

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Hinweis für den Übermittlungsweg per E-Mail

E-Mail in Rechtssachen
Bitte beachten Sie die Hinweise beim Versand von Emails!

Der elektronische Übermittlungsweg über die hier genannte E-Mail-Adresse dient ausschließlich dazu, nicht formbedürftige Mitteilungen zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen nicht zu Verfahren übersandt werden, die anhängig sind oder anhängig gemacht werden sollen, da die  Identität des Absenders nicht mit Sicherheit feststeht.

Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen:

In Rechtssachen können Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen an das zuständige Gericht auf elektronischem Wege übersandt werden, wenn die Landesregierung dies durch Rechtsverordnung bestimmt hat, wobei die Zulassung der elektronischen Form auch auf einzelne Gerichte oder Verfahren beschränkt sein kann (vgl. § 130a Absatz 2 ZPO, § 55a Absatz 1 VwGO, § 52a Absatz 1 FGO, § 65a Absatz 1 SGG, § 46b Absatz 2 ArbGG, § 41a Absatz 2 StPO, § 110a Absatz 2 OWiG).

Die Einzelheiten über das Ob und Wie der Einreichung von Schriftsätzen, Mitteilungen oder sonstigen Einsendungen in Rechtssachen können Sie im Bereich der jeweiligen Online-Verfahren externer Link, öffnet neues Browserfenster  im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen  (www.justiz.nrw.de externer Link, öffnet neues Browserfenster ) entnehmen.

Ich habe die Hinweise gelesen und möchte nun eine E-Mail senden an:

Poststelle@gsta-koeln.nrw.de Email an Postelle@gsta-koeln.nrw.de

 


 

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