Sprech- und Öffnungszeiten

Öffnungszeiten:

Die Generalstaatsanwaltschaft ist im Gebäude des Oberlandesgerichts Köln untergebracht, das an folgenden Tagen für Sie geöffnet ist:

Montag bis Freitag:       von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr


Sprechzeiten:

Unabhängig von den Öffnungszeiten sind durch die flexible Arbeitszeit folgende Sprechzeiten zu beachten:

Montag bis Donnerstag:   von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag:                               von 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr

Vor und nach den angegebenen Sprechzeiten sind nicht alle Geschäftstellen besetzt und für Sie erreichbar. Vereinbaren Sie gegebenenfalls telefonisch einen Termin !


Hinweise:

  • An Samstagen erfolgt eine Öffnung nur anlässlich mündlicher Prüfungen für das juristische Staatsexamen, nicht jedoch für den allgemeinen Publikumsverkehr.
  • An Sonn- und Feiertagen bleibt das Gebäude geschlossen.