Nachfolgend erhalten Sie Informationen zum Einstellungsverfahren im Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Köln:

Inhalt:

  1. Voraussetzungen
  2. Die Bewerbung
  3. Bewerbungsunterlagen
  4. Der Vorstellungstermin
  5. Nach der Einstellung
  6. Kontakt

 

1. Voraussetzungen

Die Einstellungslage für den staatsanwaltlichen Dienst ist dadurch gekennzeichnet, dass einer geringen Zahl freier Stellen viele gut qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber gegenüberstehen.

Deshalb können oft nur Bewerberinnen und Bewerber, die das Referendariat mit einem Prädikatsexamen (9,0 Punkte oder mehr) abgeschlossen haben, zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden.

Aber auch Bewerberinnen und Bewerber, die im 2. Examen weniger als 9,0 Punkte, jedoch mehr als 7,75 Punkte erreicht haben, können beim Auswahlverfahren berücksichtigt werden, wenn sie sich zusätzlich durch besondere persönliche Eigenschaften auszeichnen (Erlass des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 29.06.1999).

Darüber hinaus müssen die allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen nachgewiesen werden.

Gemäß § 9 DRiG darf in das Richterverhältnis nur berufen werden, wer

  • Deutscher im Sinne des Artikels 116 GG ist,
  • die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
  • die Befähigung zum Richteramt besitzt (§§ 5 bis 7 DRiG) und
  • über die erforderliche soziale Kompetenz verfügt.

Die Befähigung zum Richteramt setzt gemäß § 5 DRiG voraus:

  • ein rechtswissenschaftliches Studium (§ 5 DRiG),
  • den Abschluss mit der 1. Staatsprüfung,
  • den Vorbereitungsdienst (§ 5b DRiG) und
  • den Abschluss mit der 2. Staatsprüfung.

Nach § 14 Absatz 3 LBG NRW darf die Bewerberin oder der Bewerber - bezogen auf den Zeitpunkt der Einstellung in das Beamtenverhältnis - das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ausnahmen dazu sind in den §§ 14 Absatz 5 bis 10 LBG NRW geregelt.

 

2. Die Bewerbung

Die Bewerbung ist an den Generalstaatsanwalt in Köln zu richten und sollte folgende Angaben enthalten:

  • Familienname (gegebenenfalls Geburtsname), Vorname, Geburtsdatum und –ort ,
  • Anschrift mit Postleitzahl und Telefonnummer (gegebenenfalls Mobilfunknummer und E-Mail-Adresse),
  • eine Erklärung des Einverständnisses mit der Beiziehung der Personalakten unter Angabe des Aktenzeichens und der personalaktenführenden Behörde und
  • eine Einverständniserklärung zur Speicherung der für das Bewerbungsverfahren relevanten personenbezogenen Daten.

 

3. Bewerbungsunterlagen

Der Bewerbung sollten folgende Unterlagen in einfacher Ablichtung beigefügt werden:

  • ein tabellarischer Lebenslauf,
  • Zeugnisse der 1. und 2. juristischen Staatsprüfung,
  • Bescheinigung gemäß § 56 in Verbindung mit § 29 Absatz 3 JAG NRW über die Einzelergebnisse der 2. juristischen Staatsprüfung sowie
  • Zeugnisse der strafrechtlichen Ausbildungsabschnitte und Arbeitsgemeinschaften.

4. Der Vorstellungstermin

Das Auswahlverfahren für den staatsanwaltlichen Dienst wird in Form eines strukturierten Einzelgesprächs durchgeführt. Es bestehen keine festen Einstellungstermine. Vielmehr werden die Vorstellungsgespräche bei Vorlage von Einstellungsmöglichkeiten kurzfristig anberaumt.

Die Einladung erfolgt in der Regel per E-Mail oder telefonisch, so dass es sehr wichtig ist, bei der Bewerbung eine E-Mail-Adresse sowie eine Telefonnummer (oder Mobilfunknummer) anzugeben, unter der die Bewerberin/der Bewerber tagsüber erreichbar ist.

An dem etwa einstündigen Vorstellungsgespräch nehmen in der Regel der Generalstaatsanwalt, sein Ständiger Vertreter, der Leiter einer Staatsanwaltschaft des Bezirks, die Gleichstellungsbeauftragte und ein Mitglied des Bezirksstaatsanwaltsrates teil.

Inhaltlich bezieht sich das Gespräch unter anderem auf Aspekte des bisherigen Lebensweges und Werdeganges, persönliche Eigenschaften sowie Ansichten und Einstellungen zu Fragen des staatsanwaltlichen Tätigkeitsbereichs. Dabei werden auch Fachfragen und Fallbeispiele mit Problemsituationen aus dem beruflichen Alltag erörtert.

 

5. Nach der Einstellung

Bewerberinnen und Bewerber für den staatsanwaltlichen Justizdienst werden unter Übernahme in das Richterverhältnis auf Probe (§ 12 DRiG) eingestellt.

Während der auf mindestens 3 Jahre bemessenen Probezeit (§ 10 Absatz 1 DRiG) werden sie bei einer Staatsanwaltschaft des hiesigen Geschäftsbereichs eingesetzt, wobei in der Folgezeit auch der Einsatz bei anderen Staatsanwaltschaften im Bereich der Generalstaatsanwaltschaft Köln in Betracht kommen kann. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Teilnahme am Laufbahnwechsel.

Für die Dauer der Tätigkeit bei einer Staatsanwaltschaft führen Richterinnen und Richter auf Probe die Bezeichnung "Staatsanwältin" oder "Staatsanwalt" (§ 19a DRiG).

Die Probezeit kann unter anderem durch Anrechnung juristischer Tätigkeit nach der 2. juristischen Staatsprüfung (§ 10 Absatz 2 DRiG) oder bei anderen Dienstzeiten im öffentlichen Dienst, wenn die Tätigkeit nach Art und Bedeutung mindestens der Tätigkeit in einem Amt der Laufbahn entsprochen hat (§ 39 Absatz 2 LVO NRW), gekürzt werden.

Richterinnen und Richter auf Probe erhalten Dienstbezüge nach Besoldungsgruppe R1 der Landesbesoldungsordnung R. In Krankheits-, Geburts- und Todesfällen werden Beihilfen gewährt.

 

6. Kontakt

Ihre Bewerbung ist zu richten an den

Generalstaatsanwalt
Reichenspergerplatz 1

50670 Köln


Sollten Sie weitergehende Informationen über das Bewerbungsverfahren für eine Tätigkeit im staatsanwaltlichen Justizdienst im Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Köln wünschen, so wenden Sie sich bitte an:

Frau Justizbeschäftigte Mertens
Telefon: 0221 77 11-401