Lichtfenster im 1. Obergeschoss des Justizgebäudes Reichenspergerplatz

Leitbild der Generalstaatsanwaltschaft Köln
Stand: Januar 2006


Präambel

Die Generalstaatsanwaltschaft Köln ist als Organ der Strafrechtspflege sachlich unabhängiger Teil der Justiz.

Zu ihren Aufgaben gehören im Wesentlichen die Bearbeitung von Beschwerden gegen die Einstellungsverfügungen der Staatsanwaltschaften Aachen, Bonn und Köln sowie die Vertretung der Strafverfolgungsbehörden in der Rechtsmittelinstanz. Sie wird tätig als Vertreterin des Landes Nordrhein-Westfalen in fiskalischen und verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten. Ihr obliegt die Bearbeitung von Verfahren nach dem Strafentschädigungsgesetz und der anwaltsgerichtlichen Verfahren gegen Rechtsanwälte(*). Darüber hinaus leistet sie internationale Rechtshilfe in Strafsachen. Sie übt die Fach- und Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaften ihres Geschäftsbereiches aus und trifft die ihr obliegenden Personalentscheidungen.

Diese Aufgaben werden gemeinsam von dem Generalstaatsanwalt, den Abteilungsleitern und Dezernenten, dem Geschäftsleiter, den Beamten und Beschäftigten des gehobenen, mittleren und einfachen Dienstes erfüllt.

 

Aufgabenverständnis, Umgang mit Bürgern und Behörden

Unseren Aufgaben gehen wir motiviert und mit Einsatzfreude nach.

Mit den Bürgern pflegen wir einen höflichen Umgang. Wir sind uns der Verantwortung für ihre berechtigten Anliegen bewusst.

Mit Gerichten, Behörden, der Rechtsanwaltschaft und den Personalvertretungen arbeitet die Generalstaatsanwaltschaft offen und vertrauensvoll zusammen. Für die Belange der Staatsanwaltschaften des Bezirks setzen wir uns ein.

Justitia

Führungsverständnis

Die mit Führungsaufgaben betrauten Personen sind sich ihrer Vorbildfunktion und Fürsorgepflicht für die Mitarbeiter bewusst.

Behörden- und Geschäftsleitung würdigen die Arbeitsleistungen der Mitarbeiter durch persönliche Ansprache, auch in Zeiten großer Belastung. Eine faire Arbeitsaufteilung und die Gleichbehandlung aller Behördenangehörigen sind uns ein Anliegen.

Die Behördenangehörigen werden in sie betreffende Angelegenheiten rechtzeitig einbezogen.

Mitarbeitergespräche finden regelmäßig statt.






Zusammenarbeit und Umgang miteinander

Sachgerechte Aufgabenerfüllung erfordert kollegiales und laufbahnübergreifendes Zusammenwirken. Hierfür ist eine enge und vertrauensvolle Teamarbeit unerlässlich. Diese wird unterstützt durch den Einsatz moderner Informationstechnik, die Bereitschaft zum flexiblen Arbeiten und durch verkürzte Arbeitsabläufe.

Anerkennung, Verständnis und Aufgeschlossenheit prägen das Arbeitsklima. Wir gehen freundlich, offen und ehrlich miteinander um. Wir sprechen miteinander statt übereinander.

Der Umgang zwischen Führungskräften und Mitarbeitern ist ungezwungen und respektvoll.

Rede des Justizministers während eines Festaktes.
Säulen- und Treppenhalle

Organisations- und Personalentwicklung

Die Personalentwicklung ist Aufgabe aller Führungskräfte. Neue Mitarbeiter werden sorgfältig ausgewählt und umfassend eingearbeitet. Berufliche Neigungen und Fähigkeiten des Einzelnen werden im Rahmen des Möglichen berücksichtigt.

Wir stehen Entwicklungen aufgeschlossen gegenüber und sind bereit, uns in neue Aufgabengebiete einzuarbeiten und fortzubilden. Zur Erhöhung der Effizienz werden Fortbildungsveranstaltungen auch örtlich angeboten.

Die Informationstechnik wird fortlaufend den Arbeitsabläufen angepasst.

 

Umgang mit Finanz- und Sachmitteln

Mit den Finanz- und Sachmitteln gehen wir sparsam und sorgfältig um.

Wir setzen uns bei dem Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen für die notwendige Unterstützung mit personellen und sächlichen Ressourcen ein.

 

Ausblick

Dieses Leitbild ist kein festgeschriebenes Regelwerk. Es ist Änderungen zugänglich. Anregungen, Vorschläge und Kritik zu seinem Inhalt sind erwünscht.

(*) Wenn im Folgenden die männliche Form gewählt wird, ist selbstverständlich auch immer die weibliche gemeint.